§2 (3) Durch eine einfache, naturgemässe Lebensweise, die die Gesetzmässigkeiten der Natur berücksichtigt, soll das ökologische Gleichgewicht wiederhergestellt und eine harmonische Einheit zwischen Mensch und Umwelt angestrebt werden. §2 (4) In den Industrienationen macht sich weltweit, vor allem unter der Jugend, eine wachsende Unzufriedenheit bemerkbar. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen der westlichen Industrienationen vermögen die primären seelisch-geistigen Bedürfnisse vieler Menschen nicht mehr zu befriedigen. Wahrscheinlich war die Menschheit in ihrer Entwicklung noch nie so neuroseanfällig wie heute. Die Zerstörung der Umwelt durch Industrie und Technik hat ein erschreckendes Ausmass angenommen. Und wir bezahlen einen hohen Preis dafür: Der Krebs fordert unerbittlich seine Opfer. Diese Entwicklung stimmt bedenklich! Es ist dem 'Gemeinnützigen Verein Erde' ein Anliegen, Menschen die sich dafür interessieren, die elementaren Kenntnisse auf dem Gebiet des biologischen Land- und Gartenbaues, des Heilkräuteranbaues und der alternativen Energieversorgung zu vermitteln. § 3 Die materiellen Mittel des Vereins werden aufgebracht durch freiwillige Mitgliedsbeiträge, durch Erträgnisse aus Veranstaltungen des Vereins, und durch Spenden. § 5 Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden.
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